Der Kirchenkreis Dinslaken ist einer von 38 Kirchenkreisen
der Ev. Kirche im Rheinland
Insgesamt arbeiten die acht Presbyterien der acht
Kirchengemeinden – Dinslaken, Gahlen, Götterswickerhamm,
Hiesfeld, Hünxe, Spellen-Friedrichsfeld, Walsum-Aldenrade und
Walsum-Vierlinden - mit ihren insgesamt ca. 55.000
Gemeindegliedern zusammen an dem Auftrag, das Evangelium
von Jesus Christus in Wort und Tat den Menschen nahe zu
bringen und erfahrbar werden zu lassen.
Das Gebiet des Kirchenkreises Dinslaken erstreckt sich in nord-
südlicher Ausdehnung von der Lippe an der Stadtgrenze zu
Wesel gelegen bis in den Norden Duisburgs und schließt dabei
den Stadtteil Duisburg-Walsum mit seinen Gemeinden
Aldenrade und Vierlinden ein und reicht in ost-westlicher
Ausrichtung von der auf Dorstener Stadtgebiet liegenden
Gemeinde Gahlen mit dem Bezirk Auf der Hardt bis an den
Rhein zwischen Walsum-Aldenrade und Rhein-Lippe-Mündung.
Das höchste Organ des Kirchenkreises ist die Kreissynode, in
die die Kirchengemeinden ihre Delegierten entsenden. Das
Präsidium der Kreissynode ist der Kreissynodalvorstand,
Vorsitzender dieses Gremiums ist der Superintendent.
Der Kirchenkreis Dinslaken existiert seit 1926. In den Chroniken
zur Geschichte des Kirchenkreises Dinslaken heißt es: „Das
starke Wachstum der Bevölkerung durch die Industrialisierung besonders in dem mittleren Abschnitt des Kirchenkreises Duisburg
im Raum von Hamborn und (Oberhausen) Sterkrade führte 1926 zur Abtretung eines neuen Kirchenkreises, der den Namen
Dinslaken bekam .... Der Kirchenkreis zerfiel in eine überwiegend von Bergbau und Schwerindustrie bestimmte südliche und eine
überwiegend noch ländlichen Charakter tragende nördliche Hälfte.“
Schon kurz nach Mitte des 16. Jahrhunderts gab es Gemeinden mit lutherischem und reformiertem Bekenntnisstand. Heutzutage
haben die evangelischen Kirchengemeinden ein uniertes Bekenntnis, stehen damit also sowohl der lutherischen als auch der
reformierten Tradition nahe. Bei sechs Gemeinden ist der Katechismus Martin Luthers im Gebrauch bei zwei Gemeinden Martin
Luthers Katechismus sowie auch Fragen aus dem Heidelberger Katechismus (reformiert).
Die Kreissynode als das oberste Leitungsgremium des Kirchenkreises leitet den Kirchenkreis. Die Kreissynode setzt sich aus
Vertreterinnen und Vertretern der Presbyterien - die die Leitungsorgane der Kirchengemeinden sind - sowie aus berufenen
Mitgliedern unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Gruppierungen zusammen. Des Weiteren gehören ihr an die im Kirchenkreis
tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer. Unter der Leitung des Superintendenten tagt die Kreissynode mindestens einmal jährlich. Sie
behandelt wichtige Fragen und Themen des kirchlichen Lebens, berät mit Hilfe von Fachausschüssen, die verschiedenen
Handlungsfelder in Kirche und Diakonie und beschließt die Haushaltspläne.
In den Zeiten, in denen die Kreissynode nicht tagt, regelt der Kreissynodalvorstand die kirchlichen Angelegenheiten; dazu bedient
er sich der Unterstützung des Verwaltungsamtes, der Diakonie sowie der Ev. Kinderwelt.